Massnahmen für Nachteilsausgleich werden seit mehreren Jahren in den Mittelschulen angewendet, und es gibt vielerorts Bemühungen, die Kriterien, Zuständigkeiten sowie Abläufe auf kantonaler und/oder schulinterner Ebene zu regeln. Bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs tauchen im konkreten Fall allerdings Fragen bei den Schulen auf, vor allem im rechtlichen und organisatorischen Bereich, sowie beim Umgang mit betroffenen Lernenden im Schullalltag. Die Schulen stehen nicht alleine da bei Fragen, wie sie eine Schülerin, einen Schüler mit Beeinträchtigung in den Schulalltag integrieren können. Externe Institutionen und Fachpersonen bieten Unterstützung und Beratung an. Dazu braucht es jedoch Kenntnisse über diese externen Ansprechpartner, über ihre Aufgaben und Tätigkeiten.VAn dieser Tagung bekamen die Teilnehmenden einen Überblick über die schulexternen Akteure, deren Kompetenzen und Möglichkeiten.
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Das Thema Nachteilsausgleich wird in den Mittelschulen immer dann aktuell, wenn Eltern ihr Kind anmelden und vermerken, dass die neue Schülerin / der neue Schüler eine Behinderung mitbringt. Es folgen Diskussionen, das Erstellen von Attesten, die Klärung von Verfahrensabläufen und schliesslich die Entscheidung der Schulleitung.
2017 war es an der Zeit, die gesammelten Erfahrungen zu betrachten und auszutauschen. Es galt auch, die bei der Umsetzung und Implementierung aufgetauchten neuen Knackpunkte und praktischen Herausforderungen zu thematisieren und Best Practices zu erörtern. Diese Tagung fand im Rahmen des Schweizer Heilpädagogik-Kongresses statt, der alle zwei Jahre vom Schweizer Zentrum für Heilpädagogik SZH organisiert wird. Unsere Entscheidung, innerhalb dieses Kongresses einen Subkongress Sek II zu veranstalten, hatte auch damit zu tun, dass sich eine immer breiter werdende Nahtstelle zeigt zwischen den Kompetenzen der Heilpädagoginnen / Heilpädagogen und den Anforderungen der Mittelschule, besonders wenn es um Nachteilsausgleich geht. Die Erwartungen beider Seiten stimmen mitunter nicht überein, da die Ausbildung und die Herangehensweisen nicht dieselben sind.
Hinter der auf verschiedenen Ebenen geführten Diskussion zum Thema Nachteilsausgleich für Menschen mit einer Behinderung stehen vielfältige Ansprüche: das internationale Prinzip der Chancengleichheit, das Recht auf Zugang zu Bildung nach UNO-Behindertenrechtskonvention und entsprechende Aussagen in der Bundesverfassung. Für Schulen stellt sich die Frage, welche Rahmenbedingungen bezüglich Unterricht und Prüfungen, aber auch bei der Infrastruktur erfüllt werden müssen, um den Erwartungen und Vorgaben zu genügen. Gymnasien, Fachmittelschulen und Universitäten unterliegen kantonalem Recht. Der Begriff «Nachteilsausgleich» wird in den Kantonen zum Teil aber unterschiedlich verstanden und ausgelegt. Entsprechende Weisungen und Richtlinien basieren nicht immer auf einem gleichen Grundverständnis und fallen deshalb mitunter sehr unterschiedlich aus. Die Tagung gab einen Überblick über die aktuelle Situation und sollte Schulleitungen und beauftragte Lehrpersonen in der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Auflagen unterstützen. Die Teilnehmenden lernten das Thema und dessen Relevanz auf interkantonaler Ebene kennen. Sie hatten die Gelegenheit, sich untereinander und mit Expertinnen und Experten darüber auszutauschen und für die eigene Arbeit von hilfreichen Instrumenten und Erfahrungen zu profitieren.
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ZEM CES | Centre suisse de compétence pour le degré secondaire II formation générale et pour l’évaluation des écoles du degré secondaire II.