Die basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit (BfKA) – die im aktualisierten Rahmenlehrplan 2024, im Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrats beschrieben sind – umfassen grundlegendes Fachwissen und -Fachkönnen in den Bereichen Unterrichtssprache, Englisch, Mathematik und ICT. Diese Kompetenzen sind entscheidend für die erfolgreiche Aufnahme vieler Studiengänge und bilden eine Voraussetzung für den prüfungsfreien Hochschulzugang. Zwar sind die BfKA für die allgemeine Studierfähigkeit nicht allein ausreichend, sie bilden jedoch die Basis für ein erfolgreiches Studium.
Die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) hat ZEM CES beauftragt, eine Befragung der Kantone und der Gymnasien zum Stand der Umsetzung der basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit durchzuführen. Diese Standortbestimmung soll die Diskussion um das Thema anregen und die Umsetzung unterstützen.
Die Befragung findet im Februar 2025 statt.
Die Ergebnisse der Befragung sowie Beispiele aus der Praxis werden an der Tagung «Basale Fachliche Kompetenzen» am 24. September 2025 in Bern vorgestellt und diskutiert.
Der aktualisierte Rahmenlehrplan (RLP 2024) enthält ein Kapitel zu den basalen fachlichen Kompetenzen für die Allgemeine Studierfähigkeit. Ein Unterkapitel bezieht sich auf die basalen fachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache und ein Unterkapitel auf die basalen fachlichen Kompetenzen in Mathematik. Im RLP 2024 wird in jedem Fach der Beitrag zur Förderung der BfKA in der Unterrichtssprache ausgewiesen. Der Beitrag zur Förderung der BfKA in Mathematik wird in denjenigen Fächern ausgewiesen, in denen dies sinnvoll ist.
BfKA könnten auch für andere Fächer als der Unterrichtssprache und Mathematik definiert werden, der Rahmenlehrplan beschränkt sich mit Verweis auf Artikel MAR 19 II auf diese beiden Fächer.
Basale fachliche Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit in Unterrichtssprache und Mathematik (BfKA):
«Es handelt sich dabei um Fachwissen und Fachkönnen, das von einer grösseren Zahl von Studiengängen vorausgesetzt wird. Es ist bereits im Gymnasium für viele Fächer wichtig und soll deshalb in vielen Unterrichtsfächern gefördert werden» (RLP 2024, S.8)
2012 | Die Plenarversammlung der EDK hat im März 2012 fünf Teilprojekte zur gymnasialen Maturität beschlossen. Eine der Empfehlungen (Teilprojekt 1) zielte darauf ab, zu überprüfen, ob ausgewählte basale Kompetenzen bzw. Standards für die Studierkompetenzen für alle Maturand/innen festzulegen sind. Im Rahmen einer breit angelegten Untersuchung wurde geprüft, welches fachliche Wissen und welches Fachkönnen in den Bereichen Unterrichtssprache und Mathematik für die allgemeine Studierfähigkeit zentral sind. Dazu erschien 2015 der Schlussbericht «Basale fachliche Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Mathematik und Erstsprache» zuhanden der EDK (Eberle, Brüggenbrock, Rüede, Weber, & Albrecht, 2015). |
2016 | Im März 2016 folgte der Anhang zum damaligen Rahmenlehrplan, der die basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in der Erstsprache und Mathematik festhielt (EDK, 2016). Seither arbeiten die Kantone an der Umsetzung der Empfehlungen von 2016. |
2019 | Die Plenarversammlung der EKD hat mit dem Bund den Entscheid getroffen, dass die Aktualisierung des Rahmenlehrplans und die Revision des MAR und der MAV im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) bearbeitet wird. |
2023 | Die revidierten Rechtsgrundlagen − das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK und die Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) des Bundesrats − werden im Juni 2023 verabschiedet. Sie treten auf das Schuljahr 2024/25 in Kraft. |
2024 | Der neue Rahmenlehrplan (RLP) wird im Juni 2024 verabschiedet. MAR und MAV treten im August 2024 revidiert in Kraft. |
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ZEM CES | Schweizerisches Zentrum für die Mittelschule und für Schulevaluation auf der Sekundarstufe II